ZOLL

Natürlich weiß der Zoll über unser Hobby Bescheid.

Haus- und Hobbybrauer müssen ihre Tätigkeit jährlich beim zuständigen Hauptzollamt anzeigen und alles Bier, was 200 Liter Eigenbedarf übersteigt oder außer Haus auf einer Veranstaltung wie z.B einem Wettbewerb usw. ausgeschenkt wird, versteuern.

Bitte erkundigt Euch bevor Ihr selber braut, welches Hauptzollamt für Euren Wohnort zuständig ist. Und gebt Eure Brautätigkeit bekannt.